Externe Fachkraft
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Externer Qualitätsmanagementbeauftragter

 

 

 

 

 

 

 

 

Die neue DIN EN ISO 9001:2015 verlangt keinen Managementbeauftragten. Auch der „Beauftragte der obersten Leitung“ gemäß der Vorgängernorm von 2008 ist nicht mehr erwähnt. Die Verantwortung für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems liegt direkt bei der obersten Leitung selbst, also der Geschäftsführung.

Die erforderlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Durchführung der internen Audits oder die Analyse, Optimierung und Beschreibung von Prozessen kann (und sollte) jedoch von entsprechend geschulten Fachleuten übernommen werden.

 

Wir übernehmen für Sie den Aufbau und die Optimierung Ihres Qualitätsmanagementsystems. Unser Ziel ist es, dass das Qualitätsmanagement nicht als Belastung, sondern als Hilfestellung für die Führungskräfte und Mitarbeiter wahrgenommen wird. Hierfür muss es bedarfsorientiert, transparent und flexibel sein.

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