Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sicherheitsingenieur
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Gemäß §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes müssen Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (ASiG §6).
Im Rahmen dieser Tätigkeiten berät die Fachkraft den Arbeitgeber bezüglich der Arbeitsmittel und -verfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Persönlichen Schutzausrüstung und vielem mehr.
Sie führt außerdem regelmäßige Begehungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen und untersucht die Ursachen von Arbeitsunfällen. In vierteljährlich stattfindenden Sitzungen
des Arbeitsschutzausschusses werden mögliche Maßnahmen beraten.
Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Sicherheitsingenieurs und beraten Sie kompetent und praxisnah. |